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IP: Germany plans DOS attacks against overseas sites --Der Spiegel


From: David Farber <dave () farber net>
Date: Sat, 07 Apr 2001 19:44:29 -0400



What I have to say about this would violate obscenity laws djf


Date: Fri, 6 Apr 2001 14:11:30 -0700
To: declan () well com
From: mech () eff org (Stanton McCandlish)
Subject: Fwd: [FYI] German Government considers DOS-Attacks against
 undesired foreign websites

An (anonymized) headsup from a German:


For those who aren't able to read German texts: According to a recent
SPIEGEL ONLINE report, Otto Schily, German Home Secretary, publicly
considers plans to perform "Official" DOS-attacks on foreign websites
which are deemed to violate applicable German law. Obviously Schily
thinks that DOS attacks might in particular be a suitable procedure
to combat nazi websites hosted in the U.S. and there being protected
by the First Amendment.  However, even other undesired content banned
by German law might be honoured by an "Official DOS Attack".

Are there any friends abroad who might explain the principles of law
to our Government? I think there should be as much forign media
coverage as possible in order to prevent the worst possible
developments.

Some background info: In the seventies and eighties of the past
century, Schily joined the political party of "DIE GRUENEN" (The
Greens) and, in his capacity as a lawyer, he defended left extremists
and RAF terrorists in court. Later he switched over to the Social
Democratic Party (SPD), and now in his capacity as German Home
Secretary he is one of the utmost "law & order right-wingers" if
debate comes to security politics.




http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,126921,00.html

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SPIEGEL ONLINE - 06. April 2001, 18:21
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,126921,00.html

Otto Schily: Mit Hackermethoden gegen Neonazis

Von Frank Patalong

Innenminister Otto Schily erwägt, ausländische Nazi-Websites mit
Hackerangriffen lahm zu legen. Dafür will sich das Ministerium so
genannter Denial-of-Service-Attacken bedienen. Mit ähnlichen Methoden
hatten Hacker im letzten Frühjahr weite Teile des Internets
blockiert.

Hamburg - Hackerattacken im Auftrag des Ministeriums seien keineswegs
"im Unrechtsbereich anzusiedeln", argumentiert Schilys Sprecher Dirk
Inger. Dahinter stehe "vielmehr der Gedanke der Verteidigung unserer
Rechtsordnung gegen rechtswidrige Angriffe unter bewusster Ausnutzung
der Internationalität des Mediums Internet." Dafür müsse man über
viele Instrumente nachdenken. Was schließlich umgesetzt werde,
"bestimmt sich nach Recht, Effektivität und Erfolgsaussicht",
beantwortete Inger eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Wer die Angriffe für das Innenministerium durchführen soll, ist noch
nicht bekannt. Mit Denial-of-Service (DoS)-Attacken kennt sich Schily
jedenfalls aus. Seit den weltweiten DoS-Angriffen auf kommerzielle
Websites wie Yahoo! und eBay im Frühjahr 2000 reibt sich Schily an
den Gefahren des Cyberspace. Als Reaktion auf die DoS-Attacken und
das "I Love You"-Virus entstand im Frühjahr 2000 der Plan zu Schilys
"Internet Task Force", die künftig Deutschlands "kritische
Infrastrukturen" sichern soll.

Das klingt nach Verteidigung, meint aber offenbar mehr: Bisher wurde
die "Internet Task Force" von vielen als reagierender Debattierclub
gesehen. Schily dagegen scheint sie durchaus so zu verstehen, wie sie
in der Übersetzung ihres englischen Namens daherkommt: als "schnelle
Eingreiftruppe".

Bereits am 21. Dezember vergangenen Jahres hatte Schily, in
Deutschland unbemerkt, in einem Interview mit der "Washington Post"
argumentiert, dass es Verteidigung auch in einer "Vorneweg"-Variante
geben könne. Denn als staatsgefährdend werden auch Neonazi-Seiten im
Internet wahrgenommen - und die sind äußerst schwer dichtzumachen,
gerade wenn sie auf Servern in den Vereinigten Staaten liegen.

Dort schützt sie das "First Amendment", der erste Passus der
amerikanischen Verfassung, die den Begriff "Meinungsfreiheit" weiter
als jede andere Verfassung in der Welt fasst. Nach amerikanischer
Ansicht fällt selbst die Auschwitz-Lüge unter die Presse- und
Meinungsfreiheit: Zugriff verboten.

Den bedingt sich die deutsche Justiz aber seit dem 12. Dezember 2000
aus: An diesem Tag entschied der Bundesgerichtshof, dass
neonazistische, volksverhetzende Veröffentlichungen auch dann
rechtlich verfolgbar wären, wenn sie im Ausland veröffentlicht
werden.

Die Betreiber amerikanischer Neonazi-Sites stört das wenig. Sie
dürfen sich durch die US-Behörden gedeckt fühlen, die ein
erfolgreiches Auslieferungsverfahren wegen eines in Amerika
begangenen Verstoßes gegen deutsches Recht kaum für möglich halten,
wie John Russell, damals Sprecher des amerikanischen
Justizministeriums, in einer Reaktion auf das BGH-Urteil klarmachte.

Heiligt der Zweck die Mittel?

Eine Situation, mit der Schily sich durchaus nicht abfinden will.
Neben dem offiziellen Weg, sagte er schon damals der "Washington
Post", könne er sich durchaus vorstellen, Neonazi-Seiten in Amerika
mit Spams oder DoS-Attacken zum Zusammenbruch zu bringen, wenn andere
Ansätze nicht zum Erfolg führten.

Alan Davidson vom Center for Democracy and Technology in Washington
hält das für aberwitzig: "Das würde bedeuten, dass man das Recht
bricht, um eine nach dem Recht eines anderen Landes legal operierende
Site dichtzumachen."

Die angesehene Internet Society Isoc, in Deutschland beim
Grundlagenforschungsinstitut GMD in Sankt Augustin angesiedelt, sieht
das ganz ähnlich: " Isoc.de befürwortet die Durchsetzung von
gesetzlichen Bestimmungen im Internet. Für Isoc ist Internet kein
rechtsfreier Raum. Aber gerade deshalb geht es auch nicht an, mit
zweifelhaften technischen Mitteln Server im Ausland auszuschalten,
weil dort - nach den dortigen Gesetzen unter dem Schutz der freien
Rede - unter anderem rechtsextreme Inhalte bereitgestellt werden",
heißt es in einer Stellungnahme der Isoc.

Das Innenministerium sieht das anders. Während DoS-Attacken längst
juristisch verfolgt werden, glaubt man in Berlin anscheinend, dass
ein sehr guter Zweck mitunter ein sehr - vorsichtig gesagt -
kontroverses Mittel heilige.

In Sachen Effektivität und Erfolgsaussichten dürften DoS-Attacken
kaum zu schlagen sein: Sie erledigen in Minuten, wofür ein Gericht
Monate braucht. Wie es um die rechtliche Seite bestellt ist, dürfte
hingegen in den nächsten Tagen hitzig diskutiert werden.

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